Kosten der Scheidung Online
Ich garantiere Ihnen, dass ich Ihre Scheidung zum geringstmöglichen Preis durchführe und alle Einsparmöglichkeiten ausschöpfen werde.
Sie zahlen bei mir keinen Kostenvorschuss und können die Anwaltsgebühren auch bequem in Raten bezahlen, zinsfrei!
Sofern Sie über ein geringes Einkommen verfügen, ist eine kostenlose Scheidung mit Verfahrenskostenhilfe möglich. Ich stelle alle Anträge für Sie!
Die Kosten des Scheidungsverfahrens bestehen aus den Anwalts- und Gerichtskosten. Diese errechnen sich wiederrum aus dem sogenannten Gegenstandswert, den das Gericht am Ende des Verfahrens festsetzt.
Dieser berechnet sich grundsätzlich nach der Summe des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten. Hinzukommt der Wert für den Versorgungsausgleich, dieser richtet sich nach der Anzahl der auszugleichenden Versicherungen. Der Mindeststreitwert beträgt 1.000 €. Diesen Wert lege ich auch bei der Berechnung des Kostenvoranschlages zu Grunde.
Ich werde alle Reduzierungsmöglichkeiten ausschöpfen, um den Gegenstandswert möglichst gering zu halten.
Entsprechend der aktuellen Rechtsprechung rege ich gegenüber dem Gericht an, den Gegenstandswert bei einvernehmlichen Scheidungen um bis zu 30% zu mindern und für jedes Kind einen Abzug von 250,- Euro vorzunehmen.
Eine Reduzierung der Anwaltskosten um 50 % ist bei einer einverständlichen Scheidung mit nur einem Anwalt möglich.
Gerne erstelle ich Ihnen jetzt und sofort kostenlos einen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung Online.