Verfahrensablauf

Nach Übermittlung des Scheidungsformulares fertige ich in der Regel innerhalb eines Werktages, oft schon am gleichen, Tag Ihren Scheidungsantrag und reiche diesen beim zuständigen Familiengericht ein. Sie erhalten unmittelbar eine Kopie per Post zugesandt.
Nach Eingang des Scheidungsantrags, teilt das Gericht das Aktenzeichen mit und fordert einen Gerichtskostenvorschuss an. Nachdem Sie den Gerichtskostenvorschuss an das Gericht bezahlt haben wird der Scheidungsantrag Ihrem Ehegatten zugestellt.
Im Fall einer einvernehmlichen Scheidung ist es völlig ausreichend, wenn der Ehegatte dem Gericht kurz mitteilt, dass er ebenfalls geschieden werden möchte und die Angaben im Scheidungsantrag richtig sind. Hierzu benötigt er keinen Anwalt.
Sofern das Gericht keinen Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) durchzuführen muss, erhalten Sie jetzt einen Scheidungstermin. Andernfalls holt das Gericht die Auskünfte der Rentenversicherungsträger ein und bestimmt den Scheidungstermin sobald die Auskünfte vorliegen.
Der Scheidungstermin selbst, zu dem ich Sie begleite, dauert ca.10 Minuten. In diesem Termin wird das Gericht die Scheidung aussprechen.
Das Familiengericht prüft in dem reinen Scheidungsverfahren nur die Voraussetzungen der Ehescheidung und führ automatisch den sogenannten Versorgungsausgleich durch. Über Unterhaltverpflichtungen, Vermögensauseinandersetzung und Kindschaftssachen entscheidet das Gericht nur, wenn dies von einer anwaltlichen vertretenen Partei ausdrücklich beantragt wird.