Informationen zum Scheidungsrecht
Mit der Novellierung des Scheidungsrechts 2009 hat sich die Rechtslage unter verschiedenen Aspekten verändert.
Vor allem die Bereiche des Ehegatten-Unterhaltes und der Versorgungsausgleich wurden grundsätzlich erneuert. Zudem haben sich Änderungen ergeben, die eine einvernehmliche Scheidung erleichtern.
Sind alle notwendigen Übereinkünfte getroffen und alle Regelungen vorgenommen, wird dem Antrag auf Ehescheidung in aller Regel nach Ablauf des Trennungsjahres zugestimmt.
Gerne informiere ich Sie zu allen Einzelheiten und den für Ihr Scheidungsverfahren relevanten Regelungen des aktuellen Scheidungsrechtes.